Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 09.2026
Samsons Immobilienverwaltung (SIV)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen
Samsons Immobilienverwaltung
Inhaber Daniel Vagner
Lessingstr. 5
33803 Steinhagen
E-Mail:
info@siv-immobilienverwaltung.de
und ihren jeweiligen Auftraggebern.
Auftraggeber können insbesondere Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, Hauseigentümer oder einzelne Eigentümer sein.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zum jeweils individuell geschlossenen Vertrag.
Maßgeblich für Art, Umfang und Durchführung der vereinbarten Leistungen ist der jeweilige Verwaltungsvertrag beziehungsweise die jeweils individuell getroffene Vereinbarung.
2. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Samsons Immobilienverwaltung und dem jeweiligen Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über:
- Leistungsumfang
- Vergütung
- Zusatzleistungen
- Vollmachten und Vertretungsbefugnisse
- Verfügungs- und Beauftragungsgrenzen
- Vertragslaufzeit
- Kündigungsregelungen
- Haftungsregelungen
- Zahlungsverkehr
- Objektbezogene Besonderheiten
Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.
3. Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis kommt durch Abschluss eines individuellen Verwaltungsvertrages, durch Annahme eines Angebotes oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Samsons Immobilienverwaltung und dem Auftraggeber zustande.
Angaben, Darstellungen und Informationen auf der Internetseite der Samsons Immobilienverwaltung stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sowie die wirksam gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
4. Verwaltungsleistungen
Welche Verwaltungsleistungen die Samsons Immobilienverwaltung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber schuldet, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
Die Darstellung von Leistungen auf der Internetseite stellt lediglich eine allgemeine Beschreibung möglicher Tätigkeitsbereiche dar.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung entsteht daraus nicht.
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften bestimmen sich Aufgaben und Befugnisse zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Wohnungseigentumsgesetz, sowie nach den Beschlüssen der Gemeinschaft und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Bei der Miet- oder Objektverwaltung ergeben sich Umfang und Grenzen der Tätigkeit aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag und den gegebenenfalls erteilten Vollmachten.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Samsons Immobilienverwaltung diejenigen Informationen, Unterlagen, Vollmachten und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, die für die Durchführung der individuell vereinbarten Verwaltungsleistungen erforderlich sind.
Der Auftraggeber informiert die Samsons Immobilienverwaltung über wesentliche Änderungen oder Umstände, die für die Verwaltung des jeweiligen Objektes von Bedeutung sind.
Die konkreten Mitwirkungspflichten können im jeweiligen Verwaltungsvertrag näher geregelt werden.
6. Beauftragung Dritter
Soweit dies im Rahmen des jeweiligen Verwaltungsvertrages, einer erteilten Vollmacht oder aufgrund gesetzlicher Befugnisse zulässig ist, kann die Samsons Immobilienverwaltung zur Durchführung von Verwaltungsaufgaben externe Dienstleister, Handwerksunternehmen, Sachverständige oder sonstige Fachunternehmen einbeziehen beziehungsweise beauftragen.
Art und Umfang entsprechender Beauftragungsbefugnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Samsons Immobilienverwaltung übernimmt keine eigenständige Garantie für den Erfolg oder die Mangelfreiheit von Leistungen selbstständiger Drittunternehmen.
Eigene gesetzliche oder vertragliche Pflichten der Samsons Immobilienverwaltung bleiben hiervon unberührt.
7. Vergütung
Die Vergütung der Samsons Immobilienverwaltung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Dies gilt ebenfalls für zusätzliche beziehungsweise gesondert zu vergütende Leistungen.
Die auf der Internetseite dargestellten Informationen begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung oder einen bestimmten Leistungsumfang.
8. Haftung
Die Haftung der Samsons Immobilienverwaltung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den zulässigen individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Verwaltungsvertrages.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, erfolgt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Weitere Regelungen zur Haftung können im jeweiligen Verwaltungsvertrag getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Gesetzliche und vertragliche Befugnisse
Die Samsons Immobilienverwaltung handelt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse sowie der mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbarten Vollmachten und Vertretungsbefugnisse.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften richten sich Aufgaben und Befugnisse insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes, den Beschlüssen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem jeweiligen Verwaltervertrag.
Der konkrete Umfang von Vollmachten und Verfügungsbefugnissen kann im jeweiligen Verwaltungsvertrag gesondert festgelegt werden.
10. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Samsons Immobilienverwaltung und dem jeweiligen Auftraggeber kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen, soweit keine gesetzlich vorgeschriebene Form entgegensteht.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, der Samsons Immobilienverwaltung aktuelle und erreichbare Kontaktdaten mitzuteilen.
11. Wohnungs- und Immobilienangebote
Auf der Internetseite der Samsons Immobilienverwaltung dargestellte Wohnungs- oder Immobilienangebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Aus einer Anfrage zu einem veröffentlichten Objekt entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Miet- oder sonstigen Vertrages.
Ein Vertragsverhältnis über ein angebotenes Objekt kommt ausschließlich durch gesonderten Vertragsabschluss zustande.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Internetseite ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Samsons Immobilienverwaltung.
13. Vertragslaufzeit und Beendigung
Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und sonstige Bedingungen zur Beendigung des jeweiligen Verwaltungsverhältnisses ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Verwaltungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
Für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Die Samsons Immobilienverwaltung ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.